KRITIS-Dachgesetz 2026: Notstromversorgung auditfähig absichern – mit NEA-Tanks zur Miete
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine Fachinformation und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können je nach Bundesland, Schutzgebietslage, Anlagenart und Betriebsweise abweichen.
Das KRITIS-Dachgesetz (Umsetzung der CER-Richtlinie) fokussiert auf physische Resilienz: kritische Funktionen sollen auch bei Störungen, Naturereignissen oder Sabotageversuchen weiterführbar sein – oder schnell wiederhergestellt werden. Für Betreiber bedeutet das: Maßnahmen müssen nicht nur vorhanden sein, sondern als wirksam, beherrschbar und nachweisbar dokumentiert werden.
Wichtig zur Abgrenzung: KRITIS-Dachgesetz/CER betrifft physische Widerstandsfähigkeit (Betrieb, Versorgung, Wiederherstellung). NIS2 betrifft primär IT-/Cyber-Sicherheit. In Audits werden beide Themen oft gemeinsam betrachtet – sind aber getrennte Pflichtenfelder.
Bei Netzersatzanlagen (NEA) ist die häufigste Schwachstelle nicht das Aggregat, sondern die Versorgungskette: Kraftstoffreserve zu klein oder unklar, Nachbetankung nicht geregelt, Standzeit-Risiken (Kraftstoffalterung, Wasser im System) und fehlende Protokolle. Genau hier wird „Beherrschbarkeit“ zur „Nachweislogik“: Wer macht was, wann – und wie wird es belegt?
Säule 1 – Skalierbare Autarkie ohne Bauprojekt
Miet-Tanks erhöhen die Autarkiezeit kurzfristig (z. B. 24h → 72h), ohne langwierige Bau- oder Umbauprojekte. Das ist besonders stark bei Revisionen, Umbauphasen oder temporär erhöhten Anforderungen durch Versicherer/Behörden.
Säule 2 – Prozess-Sicherheit: Betreiberverantwortung wird auditfähig
Ein Miet-Tank ist auditfähig, wenn er in einen definierten Betrieb eingebunden ist. Dazu gehören Übergabeprotokoll (Zustand/Konfiguration), Einweisung des Personals und – falls gefordert – standardisierte Betankungs- und Testlaufprotokolle. So wird die Versorgungskette für Auditoren transparent.
Säule 3 – Kraftstoff-Resilienz (HVO/XTL) für Standby-NEA
Standby-NEA haben lange Standzeiten und kurze Testläufe. Das macht Kraftstoffqualität zum kritischen Faktor. HVO/XTL (EN 15940) kann Standzeit-Risiken reduzieren, sofern Motorfreigaben vorliegen und Tankhygiene/Wasserfreiheit professionell geführt werden. Für Audits zählt die Kombination aus Kraftstoffstrategie, Wartungsplan und dokumentierter Routine.
Beantworten Sie diese drei Fragen:
Praxisformel: Bedarf [l] = (Verbrauch [l/h] × Zeit [h]) + 15–30% Sicherheits-/Logistikpuffer (Kaltstart, Lastspitzen, Nachschub).
Ist die Tankkapazität für das Autarkie-Ziel (z. B. 72h) rechnerisch belegt und dokumentiert?
Liegt ein aktuelles Übergabeprotokoll der Miettankanlage (Zustand, Konfiguration, Verantwortliche) vor?
Sind Verantwortlichkeiten für Nachbetankung und Eskalation im Ernstfall schriftlich fixiert?
Wird die Kraftstoffqualität (z. B. HVO/Alterung) im Wartungs- und Testlaufplan berücksichtigt?
Existieren Betankungs- und Testlaufprotokolle (wer, wann, wie, wo abgelegt)?
AwSV/WHG
„Mobil“ heißt nicht automatisch „pflichtfrei“. Relevante Pflichten hängen von Aufstellort, Aufstelldauer, Volumen, Anlagenart und Schutzgebietslage ab. Best Practice: standortbezogene Klärung (Untergrund/Entwässerung/Schutzgebiet), passende Ausführung und saubere Dokumentation der Betreiberverantwortung.
ADR/Logistik
Bei Kraftstofftransporten gelten Gefahrgutvorschriften. Ob Erleichterungen (z. B. ADR 1.1.3.6) anwendbar sind, ist transportfallabhängig und wird projektbezogen bewertet und dokumentiert – statt pauschal versprochen.
Nicht direkt. Es verlangt wirksame Resilienzmaßnahmen und deren Nachweis. Wenn stationäre Reserve nicht reicht oder im Umbau/Revision ist, ist ein Miet-Tank oft der schnellste auditfähige Schritt.
HVO/XTL nach EN 15940 kann Standzeit-Risiken reduzieren. Entscheidend sind Motorfreigaben, Tankhygiene/Wasserfreiheit und ein dokumentierter Testlaufplan.
Zieglmeier liefert NEA-Mietlösungen in doppelwandiger Ausführung und klärt standortbezogen, welche Betreiberpflichten und Schutzmaßnahmen relevant sind.