In Fachberichten kursieren bereits Berichte zu bevorstehenden regulatorischen Änderungen der 10. BImSchV und des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, die den Einsatz von GTL betreffen. Wir haben mit den Experten gesprochen und präsentieren Ihnen die aktuellen Fakten.
Eines dazu gleich vorweg: Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen gibt es vonseiten der Bundesregierung keine Stellungnahmen. Alle untenstehenden Änderungen sind in der Planungsphase und darum aktuell noch nicht in Kraft getreten sind. Dementsprechend steht auch der genaue Inhalt noch nicht fest.
Bisher sind folgende Fakten bekannt:
- Das Bundeskabinett eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren dazu soll im November 2023 abgeschlossen werden und dann auch gleich in Kraft treten.
- Für das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz ist vorgesehen, den Einsatz synthetischer Kraftstoffe aus fossilen Quellen in Hinkunft aus der Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele auszuschließen. Betroffen davon sind „paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen“ (GTL), „Biokraftstoffe aus kritischen biogenen Rohstoffen“ (palmölbasierte Kraftstoffe) oder „strombasierte paraffinische Dieselkraftstoffe, die aus fossilen Rohstoffen oder mit fossiler Energie erzeugt werden“ (das sind E-Fuels, die nicht mit grünem Strom erzeugt werden).
- Zeitgleich ist die Einführung synthetischer und paraffinischer Kraftstoffe der DIN-Norm 15940 als Kraftstoff in Reinform vorgesehen – das betrifft auch GTL.
Wenn die beiden oben genannten Gesetzesvorhaben umgesetzt werden, dann bedeutet dies für GTL, dass es zwar ab Inkrafttreten der Regelungen nicht mehr als Erfüllungsoption des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz für zukünftige Ausschreibungen eingesetzt werden kann, aber über die Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV allgemein genutzt werden kann, und zwar in allen Bereichen, in denen GTL bisher bereits genutzt wurde und in Bussen und anderen Straßenanwendungen.
In verschiedensten Berichten auf Online Portalen wird berichtet, dass die Änderungen zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetze bereits erfolgt sind und GTL somit schon jetzt keine Erfüllungsoption mehr ist. Dies ist nicht richtig, steht aber ins Haus.
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