Brauche ich eine Genehmigung?
Diesel: Tanks ab 1.000l sind meldepflichtig und ab 5.000l muss zusätzlich ein Bauantrag bei der entsprechenden Stelle gestellt werden. Die bundeslandeigenen Vorschriften sind hier gesondert zu beachten.
Benzin: Tanks, in denen Benzin gelagert werden soll, sind grundsätzlich gemäß der Betriebssicherheitsverordnung anzumelden und ein Bauantrag ist zu stellen.
Unterliegt der Tank einer Prüfung?
Diesel: Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000l müssen durch einen Sachverständigen abgenommen werden, bevor diese in Betrieb genommen werden, sofern diese nicht durch einen Fachbetrieb aufgestellt wurden.
Benzin: Die Tanks müssen generell vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abgenommen werden.
In welchem Turnus muss ich prüfen lassen?
Diesel: Eine Dieselanlage bis 10.000l unterliegt keiner regelmäßigen Prüfung (in Wasserschutzgebieten 5.000l). Hier ist auf die jeweiligen Anforderungen der zuständigen Behörde zu achten.
Benzin: Die Tanks müssen laut Betriebssicherheitsverordnung alle 5 Jahre überprüft werden.
Darf ich den Tank transportieren?
Sowohl für Diesel als auch Benzin gilt: Ein Tanktransport im gefüllten Zustand ist nicht zulässig, die Behälter müssen vorher komplett entleert und gereinigt werden. Alle Öffnungen müssen verschlossen werden (ADR 1.1.3.1f).
Welche Wartungsarbeiten muss ich regelmäßig durchführen lassen?
Sowohl für Diesel als auch Benzin gilt: Nachdem nur einwandfreie Tankanlagen genutzt werden dürfen, muss man diese regelmäßig nach sichtbaren Beschädigungen untersuchen, sowie Grenzwertgeber, Pumpe und Leckanzeige prüfen lassen.
Worauf muss ich beim Aufstellen achten?
Diesel: In der TRwS 781 sind die Voraussetzungen für eine Eigenverbrauchstankanlage verankert, diese gelten für Tankanlagen mit „geringem Verbrauch“. Welche Menge unter diesen Begriff fällt, regelt das entsprechende Bundesland.
Sollte der Behälter im Freien eingesetzt werden, muss dieser doppelwandig sein oder eine zugelassene Auffangwanne besitzen. Auch ist auf einen entsprechenden Anfahrschutz und eine den Anforderungen entsprechende Abfüllfläche zu achten.
Benzin: In der TRwS 781 sind die Voraussetzungen für eine Eigenverbrauchstankanlage verankert.
Der Tank wird im Freien eingesetzt, muss doppelwandig sein und ein Abstand von mindestens 10m zu brandgefährdeten Gebäuden (F90 gem. DIN 4102) ist einzuhalten.
Ist eine Abfüllfläche Pflicht?
Ja, eine Abfüllfläche muss gemäß TRwS 781 zur Befüllung von sowohl Tank als auch von Fahrzeugen zur Verfügung stehen. Bei „geringem Verbrauch“ gelten vereinfachte Voraussetzungen. Dies gilt für beide Kraftstoffe gleichermaßen.
Abfüllfläche
Für die Befüllung muss um die Anschlussarmatur herum ein Radius von 2,5m eingehalten werden. Bei der Betankung von Fahrzeugen gilt: Länge Zapfschlauch einschl. Ventil plus 1m in alle Richtungen. Es besteht die Möglichkeit, diesen so entstehenden Kreis durch einen Spritzschutz auf einen Halbkreis zu verkleinern. Die dafür notwendige Wand muss eine Höhe von mind. 1m und eine entsprechende Breite aufweisen.
Der Tank muss über ein Rückhaltevolumen verfügen, so dass die Menge Kraftstoff, die bis zum selbständigen Einschalten von Sicherheitsvorrichtungen anfällt, problemlos aufgenommen werden kann. So müssen 100l aufgenommen werden können, wenn man eine Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS) nutzt und 900l, wenn ein „Not-Aus“ Schalter (ANA) oder eine Aufmerksamkeitstaste vorhanden ist.
Bei der Fahrzeugbetankung errechnet sich das Rückhaltevolumen z.B. wie folgt:
Fördermenge Pumpe innerhalb von z.B. 3 Min. x z.B. 50l/Min. = 150 l Rückhaltevolumen.
Was muss ich beim Betrieb beachten?
Sowohl für Diesel als auch Benzin gilt: Die Anlage muss im Notfall schnell abgeschaltet werden können, dies erfolgt ggf. durch einen „Not-Aus“-Schalter. Feuerlöscher und Ölbindemittel sowie das Aushändigen einer Betriebsanleitung an die entsprechenden Personen sind Pflicht.
Speziell bei Benzintanks muss zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung erfolgen und ein Ex-Schutz-Dokument ist auszustellen.
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